06.03.2026

Jetzt doppelt profitieren: mit dem Škoda E-XTRA-Bonus zusätzlich zur staatlichen E-Auto-Förderung.¹

Der Umstieg auf Elektromobilität lohnt sich jetzt besonders: Profitieren Sie von der geplanten staatlichen Elektroprämie¹ mit bis zu 6.000 € beim Kauf oder Leasing eines neuen Škoda Elroq, Enyaq, Enyaq Coupé oder bis zu 4.500 € für Modelle mit PluginHybridantrieb und sichern Sie sich den Škoda E-XTRA-Bonus on top.

Unsere förderfähigen Modelle – wählen Sie Ihren Favoriten:

Škoda Elroq: Kompakt, 100 % elektrisch, wendig – perfekt für Stadt und Alltag mit Freiheit am Wochenende.
Škoda Enyaq: Das 100 % elektrische KomfortSUV für Familie, Alltag und Reise – vielseitig und souverän.
Škoda Enyaq Coupé: 100 % elektrisch mit emotionaler CoupéLinie – sportlicher Auftritt inklusive.
Škoda Kodiaq iV: PluginHybrid mit viel Raum – ideal, wenn Sie oft elektrisch fahren und flexibel bleiben möchten.
Škoda Superb iV: PluginHybrid für Komfort und Langstreckenfans – elegant, großzügig, entspannt.

Jetzt Angebot sichern und elektrisch durchstarten.

Hier finden Sie alle Förderbedingungen und -konditionen.

Service bei Leiting Automobile in Bocholt und Kleve

WIR FREUEN UNS AUF SIE

In wenigen Klicks Ihre Terminanfrage stellen

Bei uns steht die Kundenzufriedenheit an erster Stelle. Deshalb möchten wir den Buchungsprozess so einfach wie möglich gestalten. Mit unserer bequemen Onlineterminanfrage haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin für eine Probefahrt, einen Werkstatttermin oder eine Beratung schnell und unkompliziert anzufragen.

¹ Sonderzahlung entspricht einer möglichen staatlichen Förderung i. H. v. 6.000 € (3.000€ Basisprämie + 1.000€ Kinderbonus + 2.000€ einkommensabhängige Zusatzförderung für Haushalte mit zwei Kindern unter 18 Jahren und einem zu versteuerndenHaushaltsjahreseinkommen bis 45.000€). Die Förderung ist vom Leasingnehmer zu beantragen und wird an diesen ausgezahlt. Die Volkswagen Leasing GmbH ist nicht an der Antragstellung beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für Bewilligung, Auszahlung oder Fördervoraussetzungen. Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 und bis zu einem Jahr rückwirkend für Zulassungen ab 1.1.2026 möglich. Details folgen mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie. Die staatliche Förderung endet mit Ausschöpfung der Mittel, aktuell spätestens am 31.12.2029. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Weitere Informationen unter bundesumweltministerium.de

² Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis